KOSTEN

Recht ist ein wertvolles Gut. Seine Durchsetzung kostet Geld.

 

Es wird nach Vergütungsvereinbarung gearbeitet, die transparent und sach-und leistungsgemäß ist. 

Sie wissen, was Sie erwarten und deshalb sollen Sie wissen, was Sie das kostet.

 

Viele Mandanten ziehen eine Abrechnung nach Zeitaufwand der für Laien schlecht nachvollziehbaren und komplizierten Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor.

 

Eine Erstberatung erfolgt in der Regel kostenlos.

 

Wichtig:

Bei gerichtlichen Verfahren darf von Gesetzes wegen nicht weniger berechnet werden, als im RVG vorgesehen ist. In diesen Fällen bespreche ich den voraussichtlichen Kostenaufwand ausführlich mit Ihnen. 

Kostenlose Erstberatung im Arbeitsrecht

Aufgrund erfolgreicher Fortbildung im Arbeitsrecht - u.a. erfolgreiche Teilnahme an dem für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlichen Lehrgang - biete ich bis auf Weiteres Erstberatung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes kostenlos an.

 

Sollten Sie - gleichgültig ob als Arbeitnehmer oder Unternehmer - Fragen im Bereich Arbeitsrecht haben, können Sie mich gerne anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren.

 

Für ein erstes Gespräch und eine erste rechtliche Einschätzung entstehen Ihnen keine Kosten.

Danach können Sie sich überlegen, ob eine weitere Beauftragung erfolgt oder nicht.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass keine Auskünfte am Telefon gegeben werden können, sondern eine Besprechung im Büro erfolgen soll; das hat seinen Grund darin, dass sich immer wieder zeigt, dass ohne Einsicht in Ihre Unterlagen keine sorgfältige Einschätzung der Rechtslage erfolgen kann. Außerdem können Sie bei einem ersten Kennenlernen entscheiden, ob eine Zusammenarbeit für Sie überhaupt in Frage kommt.

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